Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hosting-Leistungen
Fassung 1.0 – Stand 06.11.2026
Anbieter: KLBX Hosting GmbH, Ostendstraße 111, 90482 Nürnberg · Registergericht: Amtsgericht Nürnberg · HRB 45216 · Geschäftsführer: [wird ergänzt] · USt-IdNr.: DE362000070 · E-Mail: support@klbx.cloud · Kundenportal: https://portal.klbx.cloud
§ 1 Geltungsbereich, nur Unternehmer
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Hosting-Leistungen zwischen der KLBX Hosting GmbH („Anbieter“, „wir“) und ihren Kunden („Kunde“), insbesondere für Bestellungen über die Websites shopexperten.de und klbx.cloud, über das Kundenportal portal.klbx.cloud sowie aufgrund individueller Angebote. Vertragspartner ist allein die KLBX Hosting GmbH.
- Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher (§ 13 BGB) können keine Verträge mit uns schließen. Vor dem Absenden einer Bestellung oder Testanfrage weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass sich das Angebot nur an Unternehmer richtet; mit dem Absenden bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln. Wir dürfen hierfür Nachweise verlangen (z. B. USt-IdNr., Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung).
- Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringen.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Zu Beweiszwecken sollen Individualabreden in Textform dokumentiert werden.
- Rahmenvereinbarung: Stimmt der Kunde diesen AGB und der AVV bei der Einrichtung seines Kundenportal-Kontos oder bei seiner ersten Bestellung zu, gelten sie in der jeweils zugestimmten Fassung auch für alle späteren Bestellungen, Tests und Nachbestellungen, die der Kunde über das Kundenportal oder auf Grundlage dieses Vertragsverhältnisses abschließt (§ 305 Abs. 3 BGB); spätere Fassungen gelten nur nach § 19.
§ 2 Vertragsbestandteile, Rangfolge
- Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarungen und Sondervereinbarungen, (2) der im Kundenportal angezeigte bzw. mitgeteilte Vertrag mit seinen Positionen (Paket, Variante, Laufzeit, Optionen, Mengen, Preise), (3) die Leistungsbeschreibung des gebuchten Pakets zum Zeitpunkt der Bestellung (Ressourcen wie vCPU, RAM, Speicher, Sicherungsumfang, Inklusivleistungen), (4) diese AGB, (5) die gesetzlichen Vorschriften.
- Für den Schutz personenbezogener Daten geht die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO („AVV“) einschließlich ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) allen übrigen Vertragsbestandteilen vor; sie kann durch andere Vertragsbestandteile nur zugunsten des Datenschutzniveaus abgeändert werden.
§ 3 Leistungsgegenstand
- Wir stellen dem Kunden Hosting-Leistungen auf einer von uns betriebenen Server-Infrastruktur (virtualisierter Server-Cluster) zur Nutzung bereit. Bestellbar sind die jeweils im Katalog auf der Website bzw. im Kundenportal angebotenen Produkte, insbesondere WordPress-Hosting (einschließlich WooCommerce), Shop-Hosting (z. B. JTL-Shop, PrestaShop) sowie Managed Server und individuelle Lösungen.
- Art und Umfang der Leistung (Ressourcen, Inklusivleistungen wie z. B. die Zahl inklusiver Benutzer, Sicherungsumfang, Optionen wie zusätzlicher Speicher oder zusätzliche Benutzer) ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der gebuchten Paket-Variante und den gebuchten Optionen. Angaben zu Ressourcen (z. B. „8 vCPU · 16 GB RAM · 160 GB NVMe“) beschreiben die zugeteilten virtuellen Ressourcen; die Hardware wird gemeinsam mit anderen Kunden genutzt.
- Wir unterscheiden die Vertragsarten Standard, Managed und Individuell. Welche Betreuungsleistungen (z. B. Einspielen von Updates der Anwendung, Überwachung, Unterstützung) über den Betrieb der Plattform hinaus enthalten sind, ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung. Betreuungsleistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, schulden wir nicht; insbesondere obliegen Installation, Konfiguration, Updates und Sicherheit der Anwendungen (z. B. CMS, Plugins, Themes, Shop- und Warenwirtschaftssoftware) dann dem Kunden.
- Einmalleistungen wie Einrichtung und Umzug (Übernahme eines bestehenden Systems) werden gesondert ausgewiesen; sie sind je nach Paket inklusive, kostenpflichtig oder auf Anfrage.
- Lizenzen für Drittsoftware (z. B. JTL-Wawi, JTL-Shop, Betriebssystem- oder Office-Lizenzen, Premium-Plugins/Themes) sind nur Vertragsbestandteil, soweit dies in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich genannt ist. Für Drittsoftware gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Stellen wir Microsoft-Software im Rahmen des Services Provider License Agreement (SPLA) bereit, gelten zusätzlich die Microsoft-Endnutzerbedingungen.
- Domains registrieren wir nicht. Der Kunde trägt seine Domains selbst ein und richtet die DNS-Einträge bei seinem Domain-Anbieter selbst ein; TLS-Zertifikate für eingetragene Domains beziehen wir automatisch, sobald die DNS-Einträge korrekt auf unsere Infrastruktur zeigen.
- Wir dürfen zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen, insbesondere Rechenzentrumsbetreiber sowie Vertriebs- und Betreuungspartner. Für ihr Verschulden haften wir wie für eigenes Verschulden, jedoch nur nach Maßgabe des § 15. Für den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern gelten die Regeln der AVV (Anlage 2 der AVV).
- Wir dürfen die technische Umsetzung (Hardware, Software, Netz) aus triftigem Grund (z. B. technischer Fortschritt, Sicherheit, Ersatz von Hardware) ändern, soweit die vereinbarten Leistungsmerkmale erhalten bleiben und dies für den Kunden zumutbar ist. Eine Verlagerung des Verarbeitungsorts oder ein Wechsel des Rechenzentrumsbetreibers erfolgt nur innerhalb der EU und nur nach dem Verfahren des § 6 AVV (Vorabinformation, Widerspruchsrecht).
§ 4 Kostenloser Test
- Soweit wir für ein Produkt einen kostenlosen Test anbieten, kann der Kunde eine Test-Umgebung (z. B. „Test-Website“) für 20 Tage ab Anlage nutzen. Der Test ist kostenlos (0 €).
- Der Test endet automatisch mit Ablauf der Testdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Er geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht nur durch eine gesonderte Bestellung („Mit Vertrag live schalten“) nach § 5. Eine angefragte Live-Schaltung hält den Ablauf bis zu unserer Entscheidung an.
- Der Kunde kann den Test im Kundenportal verlängern, soweit die Verlängerung dort angeboten wird, jeweils um 20 Tage, höchstens 2 Mal bzw. insgesamt höchstens 60 Tage. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
- Die Test-Umgebung ist nur unter einer Interimsadresse erreichbar, für Suchmaschinen gesperrt und technisch beschränkt (z. B. Rechenleistung, Netzwerk, ausgehende Verbindungen, keine eigenen Domains, kein Staging). Sie ist nicht für den Produktivbetrieb bestimmt. Der Kunde darf im Test keine echten personenbezogenen Daten Dritter (z. B. Kunden-, Bestell- oder Mitarbeiterdaten) verarbeiten; zulässig sind nur Testdaten und die Daten der eigenen Ansprechpartner.
- Für den Test gibt es keine Zusage zu Verfügbarkeit, Leistung oder Datensicherung. Zur Datensicherung im Test sind wir nicht verpflichtet; tatsächlich erstellte Sicherungen begründen keinen Anspruch auf Wiederherstellung. Der Kunde sichert Daten, die er im Test einbringt, selbst. Abs. 7 (Wiederherstellungsfrist und Herausgabe nach Ablauf) bleibt unberührt. Wir können die Anzahl gleichzeitiger Tests je Kunde begrenzen und einen Test aus wichtigem Grund, insbesondere bei Missbrauch oder einem Sperrgrund nach § 13 Abs. 1, jederzeit vorzeitig beenden.
- Restlaufzeit und Ablaufdatum werden im Kundenportal angezeigt.
- Nach Ablauf wird die Test-Umgebung gestoppt und ist noch 14 Tage wiederherstellbar; danach wird sie entfernt. Die zugehörigen Sicherungen werden nach Ablauf ihrer Aufbewahrungsdauer gelöscht. Bis zum Ablauf der Wiederherstellungsfrist geben wir dem Kunden auf Anforderung in Textform die im Test verarbeiteten personenbezogenen Daten nach § 10 AVV heraus; im Übrigen besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Wiederherstellung der Testdaten.
- Für den kostenlosen Test haften wir abweichend von § 15 nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegene Mängel, im Umfang einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz (vgl. §§ 599, 600 BGB). Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
§ 5 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Produkte auf unseren Websites und im Kundenportal ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Mit dem Absenden einer Bestellung (Website-Formular oder Kundenportal), einer Testanfrage bzw. dem Anlegen eines Tests im Kundenportal oder einer Nachbestellung im Kundenportal gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrags ab. Voraussetzung ist die Zustimmung zu diesen AGB und zur AVV, soweit sie nicht bereits nach § 1 Abs. 5 erteilt ist. Eine unverbindliche Anfrage oder Kontaktaufnahme ist kein Angebot.
- Vor dem Absenden kann der Kunde seine Eingaben prüfen und korrigieren. Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB werden, soweit gesetzlich zulässig, abbedungen (§ 312i Abs. 2 Satz 2 BGB). Eine Eingangsbestätigung wird nicht versendet; versenden wir sie dennoch, ist sie keine Annahme.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot annehmen – durch Erklärung in Textform (Auftragsbestätigung an die Rechnungs-E-Mail des Kunden) oder durch Freischaltung der Leistung bzw. Mitteilung der Zugangsdaten, je nachdem, was zuerst geschieht. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer gesonderten Annahmeerklärung (§ 151 Satz 1 BGB); der Vertragsstand wird im Kundenportal angezeigt. Bei Tests im Kundenportal kommt der Testvertrag mit der Anlage der Test-Umgebung zustande.
- Wir können Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere nach einer Prüfung des Kunden (z. B. Bonität, Unternehmereigenschaft). An sein Angebot ist der Kunde 10 Werktage gebunden; nehmen wir es bis dahin nicht an, ist er nicht mehr gebunden.
- Maßgeblich für Preise sind die bei uns hinterlegten Katalogpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.
- Vertragssprache ist Deutsch. Den Vertragsstand (Positionen, Laufzeit, Preise) kann der Kunde im Kundenportal einsehen, soweit ihm ein Zugang eingerichtet ist; die AGB und die AVV sind in der jeweils geltenden und in früheren Fassungen auf der Website abrufbar und speicherbar.
§ 6 Bereitstellung, Mitwirkung bei Einrichtung und Umzug
- Wir stellen die Leistung nach Vertragsschluss innerhalb angemessener Frist bereit. Genannte Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
- Bei Umzügen stellt der Kunde rechtzeitig, vollständig und auf eigene Kosten die erforderlichen Zugänge, Daten und Informationen bereit; er ist für deren Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich. Vor Beginn eines Umzugs sichert der Kunde den Bestand des bisherigen Systems selbst; Betrieb und Sicherung des bisherigen Systems bleiben bis zur Abnahme des neuen Systems durch den Kunden seine Aufgabe. Verzögerungen und Mehraufwand aufgrund fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung gehen nicht zu unseren Lasten; Mehraufwand können wir nach Aufwand berechnen. Für eigene Pflichtverletzungen bei der Durchführung des Umzugs haften wir nach § 15.
- Beginn des Vertrags und der Abrechnung ist der im Vertrag bzw. im Kundenportal ausgewiesene Tag, frühestens jedoch der Tag der Bereitstellung.
§ 7 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
- Der Kunde wählt je Paket eine Mindestlaufzeit von 1, 6 oder 12 Monaten. Bei längerer Laufzeit gilt ein niedrigerer monatlicher Preis (Laufzeitpreis). Umfasst ein Vertrag mehrere Positionen mit unterschiedlicher Laufzeit, gilt für den Vertrag die längste Laufzeit.
- Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Vertragsbeginn (§ 6 Abs. 3).
- Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich mit Ablauf der Laufzeit automatisch um die ursprünglich gewählte Laufzeit (1, 6 oder 12 Monate). In der Verlängerung gilt der zuletzt vereinbarte Preis fort (§ 18 bleibt unberührt).
- Der Kunde kann den Vertrag zum Ende der jeweils laufenden Laufzeit (Mindestlaufzeit oder Verlängerungszeitraum) kündigen; die Kündigung muss uns spätestens am letzten Tag dieser Laufzeit zugehen. Wir können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweils laufenden Laufzeit kündigen.
- Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail) oder über eine Kündigungsfunktion im Kundenportal zu erklären, soweit vorhanden. Wir bestätigen den Beendigungszeitpunkt in Textform.
- Einzelne Optionen (z. B. zusätzliche Benutzer, zusätzlicher Speicher) können nach § 9 Abs. 3 reduziert werden, ohne dass der Vertrag im Übrigen berührt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines Betrags in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug ist; der Kunde trotz Abmahnung wesentlich gegen § 10 Abs. 4 oder § 11 verstößt oder ein schwerer Verstoß eine Abmahnung entbehrlich macht; ein Sperrgrund nach § 13 Abs. 1 lit. b bis e, den der Kunde zu vertreten hat, trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt wird oder nach einer Abmahnung erneut eintritt; oder der Kunde bei der Bestellung unzutreffend angegeben hat, Unternehmer zu sein.
§ 8 Vergütung, Abrechnung, Zahlung
- Es gelten die Preise des Katalogs zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. die im Vertrag vereinbarten Preise. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Laufende Entgelte werden monatlich im Voraus (vorschüssig) abgerechnet, sofern im Vertrag kein anderes Abrechnungsintervall (quartalsweise, halbjährlich, jährlich) oder eine nachschüssige Abrechnung vereinbart ist. Abrechnungsmonate beginnen jeweils am Kalendertag des Vertragsbeginns.
- Beginnt oder endet eine Leistung innerhalb eines Abrechnungsmonats oder ändert sich eine Menge oder ein Preis innerhalb eines Abrechnungsmonats, wird tagesgenau anteilig nach den Tagen des jeweiligen Abrechnungsmonats abgerechnet.
- Einmalige Entgelte (Einrichtung, Umzug, einmalige Optionen) werden mit der ersten Rechnung bzw. nach Erbringung abgerechnet.
- Rechnungen werden elektronisch (per E-Mail, ggf. als E-Rechnung) an die Rechnungs-E-Mail übermittelt. Rechnungsbeträge sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Zahlungsart: Die Zahlung erfolgt auf Rechnung per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Andere Zahlungsarten bieten wir nicht an.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regeln (§ 288 BGB, Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, Pauschale 40 €); die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Solange der Kunde in Verzug ist, dürfen wir zusätzliche, gesondert zu vergütende Leistungen (z. B. Nachbestellungen, Einrichtungen, Umzüge) zurückstellen. Die Herausgabe und der Export von Daten (§ 17 Abs. 1 und 2) sowie Wiederherstellungen nach Störungen oder Datenverlust werden nicht zurückgestellt. Weitere Rechte nach § 13 (Sperrung) und § 7 Abs. 7 bleiben unberührt.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
- Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von 8 Wochen nach Zugang in Textform zu erheben; danach gilt die Rechnung als genehmigt. Wir weisen in der Rechnung auf diese Folge hin. Gesetzliche Ansprüche des Kunden nach Fristablauf bleiben unberührt.
§ 9 Nachbestellung und Änderung von Mengen im Kundenportal
- Der Kunde kann im Kundenportal, soweit die Funktion dort für ihn freigeschaltet ist, Optionen (z. B. Lizenzen, zusätzliche Benutzer, zusätzlicher Speicher) nachbestellen oder reduzieren. Ein Anspruch auf die Portalfunktion besteht nicht; Änderungen sind auch in Textform möglich. Die eingegebene Menge ist stets die gewünschte Gesamtmenge (Zielmenge) der Option – bei zusätzlichen Benutzern die Zahl der zusätzlichen Benutzer ohne die inklusiven –, nicht die Differenz. Höchstmengen ergeben sich aus dem Katalog.
- Erhöhung: Die Nachbestellung ist ein Angebot nach § 5 Abs. 2; sie wird mit unserer Bestätigung wirksam, frühestens am Tag nach der Bestätigung oder zu einem späteren gewünschten Datum, nie rückwirkend. Die Bestätigung wird im Kundenportal angezeigt; § 5 Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend. Die Mehrmenge wird ab diesem Tag tagesgenau abgerechnet und teilt die Laufzeit des Vertrags.
- Reduzierung: Eine Reduzierung wird zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam (bei späterem Wunschtermin zum darauf folgenden Beginn eines Abrechnungszeitraums), nicht für bereits abgerechnete Zeiträume. Abrechnungszeitraum ist das im Vertrag vereinbarte Abrechnungsintervall; bei jährlicher Abrechnung kann eine Reduzierung daher erst bis zu 12 Monate später wirksam werden. Eine Reduzierung unter die im Paket enthaltene Mindestmenge ist nicht möglich.
- Ein Paketwechsel (Wechsel der Paket-Variante) ist keine Nachbestellung im Sinne dieses Paragraphen; er wird von uns individuell bearbeitet.
- Nachbestellungen und Änderungen über das Portal können nur Konten mit der Rolle Kunden-Admin auslösen. Der Kunde muss Erklärungen der von ihm berechtigten Konten gegen sich gelten lassen.
- Wir dürfen eine Nachbestellung ablehnen, insbesondere wenn sie Höchstmengen überschreitet, nach Vertragsende wirksam würde oder technische Gründe entgegenstehen; der Grund wird im Portal angezeigt.
§ 10 Kundenportal, Zugangsdaten
- Zur Verwaltung der Leistungen stellen wir das Kundenportal unter https://portal.klbx.cloud bereit. Über das Portal kann der Kunde – je nach Paket und Freischaltung – insbesondere Verträge, Systeme und deren Zustand einsehen, Bestell- und Upgrade-Anfragen stellen, Sicherungen anstoßen, Staging-Kopien anlegen, Domains eintragen und Test-Websites anlegen. Einzelne Funktionen können wir schrittweise freischalten; einen Anspruch auf bestimmte Portalfunktionen hat der Kunde nicht, soweit sie nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung sind.
- Zugriffe werden über Rollen gesteuert; die Rollen und ihre Rechte sind im Kundenportal beschrieben (derzeit u. a. Kunden-Admin, Technik, Buchhaltung, Lesen). Daneben bestehen Betreuer-Konten des Anbieters und seiner Vertriebs- und Betreuungspartner (siehe AVV Anlage 2), die im Rahmen der Leistungserbringung auf die Systeme des Kunden zugreifen können. Der Kunden-Admin ist für die Vergabe und Pflege der Zugänge seines Unternehmens verantwortlich.
- Die Anmeldung erfolgt mit Passwort; eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) ist verfügbar. 2FA ist Pflicht für Betreuer-Konten und für sicherheitsrelevante Aufträge (z. B. Website-Aufträge, Abruf von Zugangsdaten), soweit wir sie dafür vorschreiben; im Übrigen empfehlen wir sie dringend. Verzichtet der Kunde für Konten, für die 2FA verfügbar ist, auf ihre Nutzung, trägt er das Risiko eines Missbrauchs, der durch 2FA verhindert worden wäre; ein solcher Missbrauch ist ihm insoweit als Mitverschulden (§ 254 BGB) anzurechnen. Einzelheiten regeln die TOM der AVV.
- Der Kunde hält alle Zugangsdaten (Portal, Server, Datenbanken, CMS, Terminalserver, Start-Passwörter) geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter, ändert Start-Passwörter unverzüglich und informiert uns unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch. Wir dürfen betroffene Zugänge bei Verdacht vorübergehend sperren.
- Handlungen und Erklärungen, die unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden vorgenommen werden, muss sich der Kunde zurechnen lassen, soweit sie von ihm, seinen Nutzern oder Personen stammen, denen er die Zugangsdaten überlassen hat, oder soweit er die Nutzung durch Dritte zu vertreten hat, insbesondere bei einem Verstoß gegen Abs. 4; in diesem Umfang haftet er für daraus entstehende Schäden und Entgelte. Für Schäden aus der Verwendung von Zugangsdaten des Kunden durch Dritte haften wir nur, soweit wir den Missbrauch zu vertreten haben; § 15 gilt.
§ 11 Pflichten des Kunden, Inhalte
- Der Kunde ist für sämtliche Inhalte, Daten, Software und Anwendungen, die er oder seine Nutzer auf den Systemen speichern, verarbeiten oder veröffentlichen, allein verantwortlich. Wir prüfen Inhalte nicht. Für die ausreichende Lizenzierung aller Software, Schriften, Bilder und sonstigen Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer auf den Systemen einsetzen, ist allein der Kunde verantwortlich, soweit die Lizenz nicht nach § 3 Abs. 5 ausdrücklich von uns gestellt wird; er weist uns die Lizenzierung auf begründetes Verlangen nach.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu speichern oder zu verbreiten und die Systeme nicht rechtswidrig zu nutzen. Untersagt sind insbesondere: Inhalte, die Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbsrecht) verletzen, strafbare, jugendgefährdende, extremistische oder diskriminierende Inhalte; Versand unverlangter Werbe-E-Mails (Spam), Phishing, Verbreitung von Schadsoftware; Angriffe auf fremde oder unsere Systeme (z. B. Port-Scans, DDoS, Brute-Force), offene Proxys/Relays; Mining von Kryptowährungen, Filesharing-Dienste und jede Nutzung, die die Infrastruktur oder andere Kunden übermäßig belastet oder beeinträchtigt, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
- Der Kunde hält von ihm verantwortete Software (z. B. CMS, Plugins, Themes, Shopsoftware, Erweiterungen) auf aktuellem Sicherheitsstand, soweit dies nicht nach der Leistungsbeschreibung (Managed) uns obliegt. Bei bekannten Sicherheitslücken in vom Kunden verantworteter Software dürfen wir den Kunden darauf hinweisen und die Behebung verlangen.
- Der Kunde ist für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften gegenüber seinen eigenen Kunden und Nutzern verantwortlich (u. a. Impressum, Datenschutzerklärung, Rechtsgrundlagen). Für die von uns im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO (§ 14).
- Eigene Sicherung: Unsere Datensicherung (§ 12 Abs. 5) umfasst nur den vereinbarten Sicherungsumfang und ersetzt keine Sicherung durch den Kunden. Der Kunde sichert in eigener Verantwortung (a) Daten, die nicht vom vereinbarten Sicherungsumfang erfasst sind (z. B. Daten außerhalb der gehosteten Systeme, Zwischenstände zwischen zwei Sicherungen), (b) vor eigenen Änderungen mit Risiko für den Datenbestand (z. B. Updates, Imports, Migrationen, Massenänderungen) einen aktuellen Stand bzw. Export der betroffenen Daten, soweit wir diese Änderung nicht im Rahmen von Managed-Leistungen selbst durchführen, und (c) seine geschäftskritischen Daten zusätzlich in angemessenen, ihrer Bedeutung für seinen Geschäftsbetrieb entsprechenden Abständen außerhalb unserer Infrastruktur (z. B. per Export), damit sie mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Unsere Pflicht zur vereinbarten Datensicherung bleibt unberührt.
- Der Kunde stellt uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich behördlicher Inanspruchnahme) frei, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Leistungen durch den Kunden oder seine Nutzer, auf Inhalten des Kunden, auf einer fehlenden Lizenzierung nach Abs. 1 Satz 3 oder auf einer Verletzung von Datenschutzpflichten, die dem Kunden als Verantwortlichem obliegen, beruhen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Der Kunde unterstützt uns bei der Abwehr unverzüglich und vollständig mit allen ihm verfügbaren Informationen.
- Der Kunde teilt Änderungen seiner Firma, Anschrift, Rechnungs-E-Mail und Ansprechpartner unverzüglich mit.
§ 12 Verfügbarkeit, Wartung, Überwachung, Datensicherung
- Wir betreiben die Systeme auf einem virtualisierten Server-Cluster in Rechenzentren innerhalb der EU (derzeit Falkenstein/Deutschland; Sicherungen in Helsinki/Finnland) und überwachen die Systeme laufend automatisiert. Die im Kundenportal angezeigte Verfügbarkeit (z. B. der letzten 30 Tage) ist ein Messwert und keine Zusage.
- Überwachung: Zur Überwachung von Betriebszustand, Auslastung und Erreichbarkeit setzen wir in den virtuellen Maschinen des Kunden einen Monitoring-Agenten ein, der technische Betriebsdaten (z. B. CPU-, Arbeitsspeicher- und Speicherauslastung, Dienststatus) an unser Monitoring übermittelt. Der Kunde darf den Agenten nicht entfernen oder deaktivieren. Tut er es dennoch, entfallen insoweit unsere Pflichten zur Überwachung und Störungserkennung, und für Schäden, die darauf beruhen, haften wir nicht. Einzelheiten regelt die AVV.
- Eine bestimmte Verfügbarkeit schulden wir nur, wenn sie in der Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung (Service Level) ausdrücklich zugesagt ist. Im Übrigen erbringen wir die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Hosting-Anbieters. Unser Leistungsbereich endet am Übergabepunkt des Rechenzentrums zum Internet; für die Erreichbarkeit über öffentliche Netze, den Internetzugang des Kunden und Dienste Dritter (z. B. DNS-Anbieter des Kunden) sind wir nicht verantwortlich. Einschränkungen wegen angekündigter Wartung (bis zu 8 Stunden je Kalendermonat), wegen dringender Sicherheitsmaßnahmen im erforderlichen Umfang sowie wegen vom Kunden verursachter Störungen sind Teil der vertragsgemäßen Leistung. Für sonstige Störungen gelten §§ 15 und 16.
- Wartungsarbeiten führen wir nach Möglichkeit in verkehrsarmen Zeiten durch. Planbare Wartungen mit erheblicher Unterbrechung kündigen wir mit angemessenem Vorlauf im Kundenportal an. Dringende Sicherheitsupdates dürfen wir ohne Ankündigung einspielen.
- Datensicherung: Wir sichern die Systeme des Kunden im Rahmen des gebuchten Pakets; zugesagt ist der in der Leistungsbeschreibung genannte Sicherungsumfang (z. B. „Backup 14 Tage“). Derzeit erfolgt die Sicherung täglich als vollständige Sicherung der virtuellen Maschine, clientseitig verschlüsselt, auf einem getrennten Sicherungsserver in einem anderen Rechenzentrum innerhalb der EU (derzeit Helsinki, Finnland), mit einer wöchentlichen Zweitkopie an einem weiteren Speicherort (derzeit Falkenstein). Diese technischen Einzelheiten beschreiben den derzeitigen Stand und können nach § 3 Abs. 8 geändert werden, ohne den zugesagten Sicherungsumfang zu unterschreiten. Zusätzlich kann der Kunde im Portal – soweit angeboten – Sicherungen selbst anstoßen (höchstens eine je Website und Stunde).
- Die Datensicherung dient der Wiederherstellung des Systems bei Störungen und Datenverlust. Eine Wiederherstellung einzelner Stände auf Wunsch des Kunden erfolgt nach gesonderter Vereinbarung. Für Daten außerhalb des vereinbarten Sicherungsumfangs gilt § 11 Abs. 5.
- Staging-Kopien und Live-Schaltungen führen wir derzeit so aus, dass das bisherige Live-System nicht überschrieben wird; die bisherige Live-Umgebung steht in der Regel für 14 Tage als Rückweg bereit. Die Prüfung der Staging- bzw. neuen Live-Umgebung vor und nach der Live-Schaltung obliegt dem Kunden.
§ 13 Sperrung
- Wir dürfen die Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend sperren, wenn (a) der Kunde mit der Zahlung von mindestens einer Monatsvergütung trotz Mahnung mit Sperrandrohung und Fristsetzung von mindestens 10 Tagen in Verzug ist; (b) konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte oder eine rechtswidrige Nutzung bestehen oder ein Dritter eine Rechtsverletzung schlüssig darlegt; (c) vom System des Kunden eine Gefahr für die Sicherheit oder Stabilität unserer Infrastruktur, anderer Kunden oder Dritter ausgeht, insbesondere bei Befall mit Schadsoftware, Versand von Spam, Beteiligung an Angriffen oder einer Belastung der Infrastruktur, die den Betrieb anderer Kunden beeinträchtigt; (d) der Kunde eine bekannte Sicherheitslücke in von ihm verantworteter Software trotz Aufforderung nach § 11 Abs. 3 nicht innerhalb angemessener Frist behebt; (e) ein begründeter Verdacht auf Missbrauch von Zugangsdaten besteht (§ 10 Abs. 4); oder (f) eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies verlangt. Die Sperrung ist auf das zur Abwehr der Gefahr oder Beseitigung des Grundes Erforderliche beschränkt.
- Die Sperrung beschränkt sich nach Möglichkeit auf die betroffenen Teile (z. B. eine einzelne Website). Wir informieren den Kunden unverzüglich in Textform an die Rechnungs-E-Mail über die Sperrung und den Grund, bei Gefahr im Verzug nachträglich.
- Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist. Die Vergütungspflicht besteht während einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung fort. Für Schäden aus einer berechtigten Sperrung haften wir nicht. Den Aufwand für Sperrung und Entsperrung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen können wir nach Aufwand berechnen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten.
- Eine Sperrung betrifft nur den Zugang zu den Leistungen. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperrung erhalten; ein Zurückbehaltungsrecht an den Daten besteht nicht (§ 17 Abs. 2).
§ 14 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Vertraulichkeit
- Soweit wir im Rahmen der Leistungen – einschließlich des kostenlosen Tests – personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV). Die AVV wird mit der Zustimmung nach § 1 Abs. 5 bzw. § 5 Abs. 2 abgeschlossen und ist Vertragsbestandteil; sie geht nach § 2 Abs. 2 vor.
- Die Verarbeitung der Daten des Kunden als Vertragspartner (Stammdaten, Ansprechpartner, Abrechnung) richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 15 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer von uns übernommenen Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn, Produktionsausfall und Ansprüche Dritter, sind nur zu ersetzen, soweit sie bei Vertragsschluss als typische Folge vorhersehbar waren. Die Haftung nach Satz 2 ist je Schadensfall auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt: die vom Kunden für den betroffenen Vertrag in den letzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis geschuldete Nettovergütung oder [wird ergänzt] €; für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres insgesamt auf das Doppelte dieses Betrags. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
- Bei einem Verlust von Daten haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit für Daten, die nicht vom vereinbarten Sicherungsumfang (§ 12 Abs. 5) erfasst sind – einschließlich Änderungen seit dem letzten vereinbarten Sicherungszeitpunkt –, nur in Höhe des Aufwands, der zu ihrer Wiederherstellung aus einer ordnungsgemäßen Sicherung des Kunden nach § 11 Abs. 5 erforderlich gewesen wäre. Für Daten innerhalb des vereinbarten Sicherungsumfangs gelten Abs. 1 und 2; geschuldet ist insoweit vorrangig die Wiederherstellung des letzten verfügbaren Sicherungsstands. Ein Mitverschulden des Kunden (§ 254 BGB), insbesondere ein Verstoß gegen § 11 Abs. 5, ist anzurechnen.
- Wir haften nicht für Störungen und Schäden, die auf vom Kunden verantwortete Software, Inhalte, Konfigurationen oder Zugangsdaten, auf Weisungen des Kunden, auf Netze und Dienste Dritter (z. B. DNS-Anbieter des Kunden, Internet-Zugang des Kunden, öffentliche Netze), auf Angriffe Dritter, die trotz Einhaltung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen erfolgen, oder auf höhere Gewalt zurückgehen, soweit wir die Störung nicht zu vertreten haben. Unsere Subunternehmer sind keine Dritten in diesem Sinne. Abs. 1 geht vor.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich unerlaubter Handlung, sowie zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren – außer in den Fällen des Abs. 1 – in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
- Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO und die Haftungsregeln der AVV im Verhältnis zum Kunden bleiben unberührt.
§ 16 Mängel, Störungsmeldung
- Der Kunde meldet Störungen und Mängel unverzüglich in Textform oder über die im Portal bzw. auf der Website genannten Kontaktwege und beschreibt sie so genau wie möglich.
- Wir beheben Mängel innerhalb angemessener Frist; Art und Weise der Mängelbeseitigung bestimmen wir. Rechte wegen Mängeln bestehen nicht, soweit der Mangel auf vom Kunden verantworteter Software, Inhalten oder Konfigurationen beruht, und nicht, soweit wir infolge einer unterlassenen oder verspäteten Anzeige nach Abs. 1 keine Abhilfe schaffen konnten (§ 536c Abs. 2 BGB). Die Minderung ist bei nur unerheblicher Beeinträchtigung ausgeschlossen. Der Kunde kann eine Minderung nicht durch Abzug von der laufenden Vergütung durchsetzen, es sei denn, der Minderungsanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt; Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB setzt voraus, dass wir zuvor Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist hatten, soweit eine Fristsetzung nicht nach § 543 Abs. 3 BGB entbehrlich ist.
§ 17 Vertragsende, Datenherausgabe, Löschung
- Bis zum Vertragsende kann der Kunde seine Daten selbst sichern und exportieren. Auf Anforderung stellen wir vor Vertragsende bzw. bis zum Ablauf der Frist nach Abs. 3 eine Kopie der Daten in einem gängigen Format bereit oder unterstützen den Umzug zu einem anderen Anbieter.
- Die Herausgabe der Daten verweigern wir nicht wegen offener Forderungen; ein Zurückbehaltungsrecht an den Daten ist ausgeschlossen. Eine Sperrung des Zugangs nach § 13 bleibt möglich; die Bereitstellung eines Exports erfolgt in diesem Fall auf Anforderung. Ein vereinbartes Entgelt für die Bereitstellung nach Abs. 1 bleibt geschuldet.
- Nach Vertragsende wird das System gestoppt. Es kann noch 14 Tage wiederhergestellt werden; danach löschen wir das System, ohne dass es einer weiteren Ankündigung bedarf. Sicherungen des Systems werden nach Ablauf ihrer Aufbewahrungsdauer gelöscht (derzeit längstens rund 7 Monate nach Vertragsende); ein Anspruch auf Herausgabe aus diesen Sicherungen besteht nach Ablauf der Wiederherstellungsfrist nicht. Es obliegt dem Kunden, seine Daten vor Vertragsende bzw. innerhalb der Wiederherstellungsfrist zu sichern (Abs. 1); für die vertragsgemäße Löschung haften wir nicht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
- Eine gekündigte Website wird nicht in eine kostenlose Test-Umgebung zurückgeführt.
- Domains, die auf unsere Infrastruktur zeigen, hat der Kunde vor Vertragsende selbst umzustellen.
§ 18 Preisänderungen
- Wir dürfen die laufenden Preise frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit und höchstens einmal je 12 Monate anpassen, um nach Vertragsschluss eingetretene Kostensteigerungen auszugleichen, die für die gebuchte Leistung maßgeblich sind (Energie, Rechenzentrums- und Netzkosten, Lizenzkosten von Herstellern, Personalkosten). Die Erhöhung darf den Anstieg dieser Kosten nicht übersteigen und beträgt höchstens 10 % des bisherigen Preises. Kostensenkungen geben wir nach denselben Grundsätzen weiter. Wir legen die Gründe auf Verlangen dar.
- Die Anpassung teilen wir mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform an die Rechnungs-E-Mail mit; sie wird erst wirksam, wenn diese Mitteilung zugegangen ist. Bei jeder Erhöhung kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Wir weisen in der Mitteilung auf dieses Recht hin.
- Erhöhen Hersteller die Preise von Lizenzen, die wir dem Kunden weiterberechnen (z. B. Microsoft, JTL), können wir die Erhöhung in gleicher Höhe weitergeben; die zeitlichen Beschränkungen nach Abs. 1 Satz 1 gelten insoweit nicht. Die Weitergabe ist mindestens 4 Wochen vorher nach Abs. 2 anzukündigen, wirkt nicht zurück, und der Kunde hat das Kündigungsrecht nach Abs. 2.
- In einer Verlängerung nach § 7 Abs. 3 gilt der vereinbarte Preis fort, soweit er nicht nach diesem § angepasst wurde.
- Bei einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ändert sich der Bruttobetrag entsprechend.
§ 19 Änderungen der AGB
- Wir können dem Kunden Änderungen dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft anbieten, wenn dies wegen einer Änderung der Rechtslage oder Rechtsprechung, zur Schließung einer Regelungslücke oder wegen technischer Entwicklungen erforderlich ist. Wesentliche Vertragsinhalte (Art und Umfang der Leistung, Laufzeit, Kündigung, Preise) ändern wir auf diesem Weg nicht; für Preise gilt § 18.
- Das Änderungsangebot übermitteln wir mindestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform an die Rechnungs-E-Mail; die Änderungen sind dabei kenntlich zu machen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde zustimmt (in Textform oder über die dafür vorgesehene Funktion im Kundenportal). Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen AGB weiter; jede Partei kann den Vertrag dann zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin kündigen.
- Leistungsänderungen nach § 3 Abs. 8 bleiben unberührt.
§ 20 Form von Erklärungen, Kommunikation
- Kündigungen, Widersprüche, Mängelrügen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen des Kunden bedürfen der Textform (§ 126b BGB), z. B. E-Mail; Erklärungen über die dafür vorgesehenen Funktionen des Kundenportals genügen der Textform. Mündliche oder telefonische Erklärungen sind nur verbindlich, wenn wir sie in Textform bestätigen.
- Rechtserhebliche Mitteilungen an den Kunden (insbesondere Auftragsbestätigungen, Sperrungen, Preis- und AGB-Änderungen) übermitteln wir in Textform an die vom Kunden zuletzt genannte Rechnungs-E-Mail-Adresse. Der Kunde stellt sicher, dass Nachrichten an diese Adresse regelmäßig abgerufen und nicht durch Filter zurückgehalten werden; Nachteile aus einer nicht mitgeteilten Änderung der Adresse (§ 11 Abs. 7) trägt der Kunde. Betriebliche Hinweise (z. B. Testablauf, Wartung, Status) können wir auch allein im Kundenportal anzeigen.
§ 21 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich der AVV ist Nürnberg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).
Fassung 1.0 · Stand: 06.11.2026
Diese Seite können Sie über die Druckfunktion Ihres Browsers speichern oder ausdrucken.